ERI Umzüge & Kleintransporte Tel.: 0911/92709871 FAX: 0911/92709880
Mobil oder WhatsApp +4915734277262
Impressum/ AGB:
ERI Umzüge & Kleintransporte
Inhaber: M.Krasniqi
Fichtestraße 33
90489 Nürnberg
Tel.: 0911/92709871
Fax: 0911/92709880
Mobil oder WhatsApp +4915734277262
StNr: 238/239/90189
AGB
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche geschlossenen Verträge zur Beförderung von Umzugsgut,
sowie die Verpackungsarbeiten der Firma ERI Umzüge & Kleintransporte.
Die Firma ERI Umzüge & Kleintransporte kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
Zusatzleistungen
Die Firma ERI Umzüge & Kleintransporte führt unter Wahrung des Interesses des Kunden
seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Umzugsunternehmen gegen Zahlung
des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.
Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertragsabschluss erweitert wird.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung der Firma ERI Umzüge & Kleintransporte nicht verrechenbar.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Kunde gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat,
weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder
Teilzahlung auf entsprechende Anforderung direkt an die Firma ERI Umzüge & Kleintransporte auszuzahlen.
Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird der Firma ERI Umzüge & Kleintransporte verpackt übergeben.
Bei verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden,
wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Endpacken der Firma ERI Umzüge & Kleintransporte angezeigt wird.
Transportsicherungen
Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie
z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräte, EDV –Anlagen
fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Insbesondere beim transportieren von leicht zerbrechlichen Gegenständen,
wie z.B. Glas, Keramik oder ähnliches.
Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist die Firma ERI Umzüge & Kleintransporte nicht verpflichtet.
Haftungsausschüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurückzuführen ist:
1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden.
3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Kunden.
4. Beförderung von nicht vom Frachtführer verpackten Gut in Behältern.
5. Verladen und Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle
oder Endladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Kunden auf die Gefahr einer
Beschädigung vorher hingewiesen und der Kunden auf der Durchführung der Leistungen bestanden hat.
6. Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen.
7. Natürliche oder mangelnde Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden,
insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.
8. Für Funktionsschäden an Elektrogeräten, wie z.B. Waschmaschinen, Rundfunk-, Fernseh-,
EDV- oder ähnlich empfindlichen Geräten usw..
9. Sollten besondere Raumverhältnisse (enge des Treppenhauses, enge des Flures, etc.)
an der Endladestelle bei der Besichtigung durch unseren Akquisiteuren,
durch den Umzugskunden nicht angegeben worden sein und dieses mit erheblichen Mehrleistungen verbunden sein,
zählt dieses als Mehrleistung, die gesondert vergütet werden muss.
Haftungshöchstbetrag
Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren.
In diesem Fall schließt Firma ERI Umzüge & Kleintransporte eine gesonderte Versicherung
für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.
Erhöhung der Vergütung
Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei der Auftragsannahme erteilten Angaben des Kunden ab,
so ist die Firma ERI Umzüge & Kleintransporte berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.
Aufrechnung
Gegen Ansprüche der Firma ERI Umzüge & Kleintransporte ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig,
die rechtskräftig festgestellte oder unbestritten sind.
Abtretung
Die Firma ERI Umzüge & Kleintransporte ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet,
die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag
zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzusetzen.
Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen,
Weisungen und Mitteilungen des Kunden und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute
der Firma ERI Umzüge & Kleintransporte hat der letztere nicht zu verantworten.
Nachprüfung durch den Kunden
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung
irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wurde.
Zahlungsmodalitäten
Bei Nahumzügen wird der vereinbarte Festpreis bei ordnungsgemäßer Entladung des Umzugsgutes in Bar fällig.
Dies trifft ein sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, diese können ausschließlich mit dem Inhaber
des Unternehmens und dem Kunden beschlossen werden.
Bei Fernumzügen muss ein Teil des vereinbarten Preises vorab beglichen werden,
die Höhe derzu entrichtenden Summe richtet sich nach dem Gesamtpreis und wird vom Umzugsunternehmen festgelegt.
Wird ein Sozialumzug durchgeführt werden alle weiteren Zahlungsvereinbarungen direkt mit der zuständigen Behörde abgesprochen.
Alle Zahlungseingänge sind ausschließlich unter der Angabe der Rechnungsnummer an den Geschäftsführer/in
der im vorher geschlossenen Vertrag (aufgeführt) Kontoverbindung zu entrichten:
§419 findet entsprechende Anwendung.
Pfandrecht
Die Firma ERI Umzüge & Kleintransporte hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten
Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern,
solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.
Stornokosten
Kündigt der Kunde einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung,
so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart: –
bei einer Kündigung die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 75% der Auftragssumme
– bei einer früheren Kündigung 50% der Auftragssumme.
Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der
Sitz der Firma ERI Umzüge & Kleintransporte vereinbart.
Rechtswahl
Es gilt das Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.